Schulvorstand

Der Schulvorstand ist ein wichtiges Entscheidungsgremium der eigenverantwortlichen Schule, welches sich zur Hälfte aus Lehrkräften und zur Hälfte aus Erziehungsberechtigten zusammensetzt.

Der Schulvorstand der Overbergschule setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Vorsitzende: Frau Dieker (Rektorin)
Lehrkräfte: Frau Muhle-Heckmann, Frau Kathmann (Vertretung Frau Bahlmann), Frau Dieker, Frau Beuse
Erziehungsberechtigte: Frau Willenbrink (Frau Lübbehusen), Frau Dödtmann (Frau Tegeler), Herr Herzog (Frau Gerharts), Frau Hörnemann (Frau Lohoff)

Worüber entscheidet der Schulvorstand (Auszug aus: § 38 a Abs. 3 und 4 NSchG)?
Der Schulvorstand entscheidet u.a. über
– den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin
   oder des Schulleiters,
– die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
– die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des
   Schulleiters, der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters sowie anderer
Beförderungsstellen,

– die Ausgestaltung der Stundentafel,
– Schulpartnerschaften,
– Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
– Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an
Grundschulen,

– Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
– Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule,
– Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (d. h. Selbstevaluation).
Außerdem macht der Schulvorstand einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. (Die Entscheidung trifft die Gesamtkonferenz im Benehmen mit dem Schulvorstand.)

Weitere Informationen zur eigenverantw. Schule und Schulvorstand:
www.mk.niedersachsen